Energiesparverordnung und Energieausweis
Wegen des bedeutsamen Einsparpotenzial im Gebäudebereich hat die Bundesregierung eine Novellierung der Energiesparverordnung verabschiedet. Die neue Energiesparverordnung (EnEV) ist ab dem 01.10.2009 in Kraft getreten.
Die wesentlichsten Schwerpunkte der neuen EnEV sind:
- Einführung eines Energieausweises
- Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard
- Umstellung der Anforderungen an neuen Gebäuden vom Jahres-Heizwärmebedarf auf den Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes.
- Übergang zu einer ganzheitlichen Betrachtung von neuen Gebäuden unter Einbeziehung der Anlagentechnik.
- Mit dem Bauantrag ist ein Energiebedarfsausweis bei den Bauämtern vorzulegen.
Da sich die Anforderungen in der neuen EnEV auf den Jahres-Primärenergiebedarf beziehen, muss die Anlageneffizienz und der Wärmeschutz ganzheitlich betrachtet werden. Der neue ganzheitliche Ansatz definiert den Primärenergieverbrauch als Zielgröße. Dadurch gewinnt das Zusammenspiel zwischen dem Gebäude und seiner Anlagentechnik erheblich an Bedeutung. Der Jahres-Primärenergiebedarf wird eben durch den Wärmeschutz des Gebäudes und der Anlageneffizienz beeinflusst.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Architekten und dem Anlagenplaner ist daher zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zwingend erforderlich. Spätestens zu Beginn der Entwurfsphase des Gebäudes sollte die Zusammenarbeit begonnen werden.
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